Kündigung & Abmeldung vom OGS-Platz


Der Betreuungsvertrag in der OGS Waldschule wird zwischen den Eltern und der Stadt Leverkusen geschlossen und gilt jeweils für ein Schuljahr. Er verlängert sich automatisch, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.

Kündigung zum Schuljahresende

Eine reguläre Kündigung ist nur zum Ende des Schuljahres (31.07.) möglich.
Die Kündigung muss spätestens bis zum 15. März schriftlich erfolgen.

Sonderregelung 4. Schuljahr:
Mit dem Verlassen der Grundschule endet der OGS-Vertrag automatisch zum 31.07. des 4. Schuljahres.
Eine Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Vorzeitige Kündigung

Eine unterjährige Kündigung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (z. B. Umzug oder Schulwechsel).

Wichtig: Die Entscheidung erfolgt nicht allein durch die OGS, sondern erfordert die Zustimmung von

  • der Schulleitung
  • dem OGS-Träger (Elterninitiative OGS Waldschule e.V.)
  • sowie der Stadt Leverkusen

Form & Einreichung der Kündigung

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen
  • Es ist das offizielle Kündigungsformular der Stadt Leverkusen zu verwenden
  • Das Formular erhalten Sie im Schulsekretariat oder im Formularcenter als Download.

Einreichung: 

  • Abgabe im Schulsekretariat
  • Die Weiterleitung an die Stadt erfolgt durch die Schule

 👉 Wirksam wird die Kündigung erst nach Bestätigung durch die Stadt Leverkusen.

Befreiung vom OGS-Besuch

Alternativ zur Kündigung besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vom Besuch der OGS befreien zu lassen.

 

  • Die Befreiung wird über die OGS-Teamleitung / den Träger beantragt
  • Der Betreuungsvertrag mit der Stadt Leverkusen bleibt bestehen

 

Verpflegungskosten:

 

  • Die Befreiung von den Verpflegungskosten muss von den Eltern bei der
    Stadt Leverkusen – Fachbereich Schulen (FB 40) beantragt werden
  • Voraussetzung ist die Zustimmung der OGS

 

Folgen der Befreiung:

 

  • Die Teilnahme endet, der Platz bleibt formal erhalten
  • Die Verpflegungskosten entfallen nach Bewilligung durch die Stadt
  • Die Elternbeiträge an die Stadt Leverkusen müssen weiterhin gezahlt werden
  • Ein späterer Wiedereinstieg ist nicht möglich