Der Betreuungsvertrag in der OGS Waldschule wird zwischen den Eltern und der Stadt Leverkusen geschlossen und gilt jeweils für ein Schuljahr. Er verlängert sich automatisch, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Eine reguläre Kündigung ist nur zum Ende des Schuljahres (31.07.) möglich.
Die Kündigung muss spätestens bis zum 15. März schriftlich erfolgen.
Sonderregelung
4. Schuljahr:
Mit dem Verlassen der Grundschule endet der OGS-Vertrag automatisch zum 31.07. des 4.
Schuljahres.
Eine Kündigung ist in diesem Fall nicht
erforderlich.
Eine unterjährige Kündigung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (z. B. Umzug oder Schulwechsel).
Wichtig: Die Entscheidung erfolgt nicht allein durch die OGS, sondern erfordert die Zustimmung von
Einreichung:
👉 Wirksam wird die Kündigung erst nach Bestätigung durch die Stadt Leverkusen.
Alternativ zur Kündigung besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vom Besuch der OGS befreien zu lassen.
Verpflegungskosten:
Folgen der Befreiung:
"Hilf mir, es selbst zu tun. Zeige mir, wie es geht. Tu es nicht für mich. Ich kann und will es allein tun.
Hab Geduld, meine Wege zu begreifen.
Sie sind vielleicht länger, vielleicht brauche ich mehr Zeit, weil ich mehrere Versuche machen will.
Mute mir Fehler und Anstrengung zu, denn daraus kann ich lernen. "
(Maria Montessori)
